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Wie viele andere Städte hat auch Hamburg eine Bettensteuer eingeführt, die dort als Kultur- und Tourismustaxe bezeichnet wird. Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Hotelbetreibers hat das Finanzgericht Hamburg aber abgewiesen, weil es die Bettensteuer nicht für verfassungsrechtlich fragwürdig hält.Bettensteuer ist verfassungsgemäß
Wieder einmal ist die Klage gegen eine Bettensteuer ohne Erfolg geblieben - in diesem Fall in Hamburg.