Aktuelle Meldungen

Branchennews

Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Ausschluss Alleinerziehender vom Splittingverfahren

Der Bundesfinanzhof hält es für verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen können.

Eine verwitwete Mutter wollte für sich den Splittingtarif in Anspruch nehmen. Der Bundesfinanzhof hat das aber nicht zugelassen. Für ihn bestehen keine ernstlichen Zweifel, dass der Ausschluss von Alleinerziehenden aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens verfassungsgemäß ist. Wenn der Gesetzgeber die verminderte Leistungsfähigkeit von Alleinerziehenden bereits anderweitig berücksichtigt hat, besteht kein Zwang, den aus anderen Gründen gewährten Splittingvorteil auf Alleinerziehende auszudehnen.