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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Bundesfinanzhof zweifelt nicht an den Hinzurechnungsvorschriften

Im Gegensatz zum Finanzgericht Hamburg hat der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.

Das Finanzgericht Hamburg hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Zinsen verfassungsgemäß ist. Dagegen hat der Bundesfinanzhof keine Zweifel daran, dass die Hinzurechnungsvorschriften verfassungsgemäß sind. Er hat deshalb einem Hotelbetrieb die Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Musterverfahren verweigert, obwohl der Betrieb trotz eines erheblichen Verlustes zur Gewerbesteuer herangezogen wurde. Es bleibt damit spannend, welche Auffassung das Bundesverfassungsgericht vertritt. Eine Aussetzung der Vollziehung gegen den Willen der Finanzverwaltung wird jedenfalls in vergleichbaren Fällen nicht möglich sein.