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Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht steuerlich als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn sie sich auf Einkünfte beziehen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei sind. Im Streitfall ging es um Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung, die bereits in der Schweiz steuerlich berücksichtigt worden sind.Ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht abziehbar
Ausländische Sozialversicherungsbeiträge auf in Deutschland steuerfreie Einkünfte sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.