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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Fahrtkosten für Ausbildung und Studium voll absetzbar

Uni und Ausbildungsstätte gelten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte, womit die Fahrtkosten nicht mehr nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind.

Gute Nachrichten für Azubis und Studenten kommen vom Bundesfinanzhof. Der hat nämlich entschieden, dass die Ausbildungsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte ist. Damit können die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb oder zur Universität in der tatsächlichen Höhe geltend gemacht werden, also nicht mehr nur mit der Entfernungspauschale. Von der geänderten Rechtsprechung profitieren in erster Linie Studenten im Zweitstudium und Arbeitnehmer in einer Weiterbildung, weil für die erste Berufsausbildung nach wie vor nur ein Sonderausgabenabzug möglich ist. Einen Haken hat die Entscheidung allerdings auch, denn im Gegensatz zur Entfernungspauschale können tatsächliche Wegekosten nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der Betroffene auch tatsächlich Fahrtaufwand getragen hat.