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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Reality-Show führt zu Arbeitslohn

Weil ein Superstar für seinen Gewinn ordentlich schuften muss, sieht der Bundesfinanzhof darin ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, für das entsprechend Steuern fällig werden.

Mit dem Titel "Finanzamt holt sich Dschungel-Prämie" hat die FTD über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs berichtet. Der hatte nämlich entschieden, dass die Gewinner von Reality-Shows wie DSDS und Dschungelcamp ihren Gewinn versteuern müssen. Weil die Teilnehmer über Wochen oder Monate an den Shows teilnehmen und es klare Verträge zur Teilnahme gibt, stuft der Bundesfinanzhof den Gewinn nun als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ein.