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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Jägerprüfung nicht abziehbar

Der Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen.

Zwei Jäger wollten die Kosten für ihre Jägerprüfung steuerlich geltend machen. Beide sind mit dieser Absicht nun beim Bundesfinanzhof gescheitert. Der meint, die Kosten können nur dann zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten führen, wenn sie dazu dienen, eine Erwerbsgrundlage zu schaffen oder zu erhalten. Hier würde aber in erster Linie ein Hobby und damit ein privater Zweck verfolgt.