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Der ständige Streit um die Einhaltung der Grenzbetragsregelung beim Kindergeld könnte durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 bald ein Ende haben. Einstweilen gilt die Regelung aber weiter, und solange gilt auch, dass die Unterhaltsleistungen eines verheirateten Kindes an seinen Ehepartner nicht die maßgeblichen Einkünfte mindern. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall eines verheirateten Studenten entschieden.Kindergeld für ein verheiratetes Kind
Zahlt ein verheiratetes Kind seinem Ehepartner Unterhalt, mindert der Unterhalt nicht die für die Einkunftsgrenze maßgeblichen Einkünfte des Kindes.