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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Privat Versicherte müssen Selbstbehalt alleine tragen

Wer nicht im Basistarif privat krankenversichert ist, erhält als Hartz-IV-Empfänger keinen staatlichen Zuschuss zum Selbstbehalt.

Wer außerhalb des Basistarifs privat krankenversichert ist, muss auch als Hartz-IV-Empfänger den Selbstbehalt alleine tragen, selbst wenn durch einen Selbstbehalt der monatliche Beitragssatz sinkt. Weil der Selbstbehalt kein Beitrag ist, sondern eine Beteiligung des Versicherten an den Gesundheitskosten, sieht das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen keine Möglichkeit, einen staatlichen Zuschuss für den Selbstbehalt zu erhalten. Immerhin hat das Gericht auch entschieden, dass privat Versicherte den vollen Beitrag zur privaten Pflegeversicherung erstattet bekommen und nicht nur den Mindestbeitrag zur sozialen Pflegeversicherung.