Aktuelle Meldungen

Branchennews

Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Gebührenfreier PC im Heimbüro

Ein beruflich genutzter PC im häuslichen Arbeitszimmer von Freiberuflern und Selbstständigen unterliegt der Gebührenbefreiung für Zweitgereäte.

Selbstständige oder Freiberufler, die in ihrem Heimbüro einen internetfähigen PC auch beruflich nutzen, müssen für den PC keine zusätzliche Rundfunkgebühr zahlen, wenn in der Wohnung schon ein privat genutztes Rundfunkgerät angemeldet ist. Die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte gilt also auch für beruflich genutzte PCs, das hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Verfahren eindeutig entschieden. Für die Gebührenbefreiung ist dabei auch egal, ob das Erstgerät im Büro oder im Privatbereich steht.