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Nachdem die Finanzverwaltung jetzt von den Anbietern automatisch Daten zu allen Riester-Verträgen übermittelt bekommt, sind in den letzten Wochen zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen die Arbeitnehmer ihre Riester-Zulage wieder verlieren sollten, weil sie versehentlich oder unbeabsichtigt nicht den notwendigen Eigenbeitrag geleistet hatten. Das betrifft insbesondere nicht berufstätige Ehepartner, die die Riester-Zulage auch ohne Eigenbeitrag erhalten. Das ändert sich jedoch nach der Geburt eines Kindes, weil der Staat dann für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet und der Ehepartner dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung wird. Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlreiche Ehepaare, die diesen Umstand übersehen haben, können jetzt aufatmen. Die Bundesregierung arbeitet nämlich an einem Gesetz, das die nachträgliche Sicherung der Riester-Zulage ermöglichen soll, indem die Eigenbeiträge nachgezahlt werden. Die Betroffenen werden nun darüber informiert, dass und wie sie ihre Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage wieder erhalten können. Sie müssen dazu lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere kümmern sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Ab 2012 kann dieses Problem nicht mehr auftreten, weil es dann keine mittelbare Zulagenberechtigung ohne Eigenbeitrag mehr gibt. Dann muss jeder Riester-Sparer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr - also fünf Euro pro Monat - auf seinen Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.Nachträgliche Sicherung der Riester-Zulage
Wer unbeabsichtigt die Zahlung des Eigenbeitrags versäumt hat, kann sich die Riester-Zulage noch nachträglich sichern.