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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben.

Auch 2011 werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wieder angehoben. So steigt der Höchstbetrag 2011 für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind auf 1.612 Euro (+ 9 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen 2011 für Verheiratete 1.279 Euro (+ 8 Euro) und für Ledige 640 Euro (+ 4 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Pauschbeträge nun um 282 Euro statt 280 Euro.