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Aufwendungen für Fahrten zur Hochschule, die der Student im Rahmen eines herkömmlichen Präsenzstudiums nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht, können nur mit der Pendlerpauschale berücksichtigt werden, meint das Finanzgericht Köln. Geklagt hatte eine Studentin, die die Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen ermittelte indem sie pro gefahrenem Kilometer und nicht pro Entfernungskilometer 0,30 Euro ansetzte.Fahrtkosten für ein Hochschulstudium
Regelmäßige Fahrtkosten für ein Hochschulstudium können nicht mit der Kilometerpauschale, sondern nur mit der Pendlerpauschale steuerlich berücksichtigt werden.