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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Verbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Handel

Bis Ende des Jahres soll der Umstieg auf das europaweit einheitliche elektronische Überwachungsverfahren EMCS abgeschlossen sein.

Um den grenzüberschreitenden Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu vereinfachen, hat die EU ein neues elektronisches Verfahren eingeführt, das am 1. April 2010 an den Start ging. Mit dem EMCS (Excise Movement and Control System) sollen mittelfristig alle Vorgänge erfasst und überwacht werden. Um am Verfahren teilzunehmen, muss ein Unternehmen in der SEED-Datenbank erfasst sein, was einen Antrag beim Zoll erfordert.

Neun EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, Luxemburg und Lettland) haben ihre Wirtschaftsbeteiligten bereits ab dem 1. April 2010 dazu verpflichtet, Beförderungsvorgänge im EMCS zu eröffnen. In den übrigen Ländern, darunter auch Deutschland, ist die Teilnahme bis Ende 2010 noch freiwillig.