Aktuelle Meldungen
Branchennews
Zuzahlungen, die ein Arbeitnehmer für ein von seinem Arbeitgeber gestelltes Fahrzeug wegen einer gewünschten Sonderausstattung des Fahrzeugs leistet, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer ein für die beruflichen Zwecke ausreichend bemessenes Fahrzeug zur Verfügung stand. In diesem Fall ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers nicht durch betriebliche, sondern überwiegend durch persönliche Motive geprägt. Eine Aufteilung in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil ist auf Grund fehlender objektiver Merkmale meist nicht möglich. Folglich scheidet ein Werbungskostenabzug aus.Arbeitnehmer-Zuzahlung für Sonderausstattung im Firmen-Pkw
Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.