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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld

Die Sozialgerichte sehen es als legitim an, vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse zu wechseln, um ein höheres Elterngeld zu erzielen.

Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um dadurch ein höheres Elterngeld zu beziehen. Wechselt der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen von der Steuerklasse IV oder V in die Steuerklasse III, zahlt zwar der andere Ehegatte deutlich mehr Steuern, doch für den ersten steigt das Nettoeinkommen spürbar. Und das Elterngeld wird anhand dieses Nettoeinkommens berechnet. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sieht darin keinen Rechtsmissbrauch, sondern eine legale steuerliche Gestaltungsmöglichkeit.