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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Ein-Raum-Appartement als Arbeitszimmer im eigenen Haus

Unter bestimmten Umständen kann sich ein Appartment im eigenen Haus als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren.

Ein Ein-Raum-Appartement im eigenen Haus kann sich auch als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren, womit die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer wegfällt. In dem konkreten Fall, der dem Bundesfinanzhof vorlag, bewohnte der Eigentümer zusammen mit seiner Ehefrau und seinen Kindern eine Wohnung auf einer anderen Etage. Eine weitere Wohnung war vermietet. Dass die Vermietung an einen Angehörigen erfolgte, ist unerheblich, solange das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhält.