Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht als nachgelagerter Versicherungsbeitrag abziehbar, sondern allenfalls als außergewöhnliche Belastung.
Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.
Eine Ausgleichszahlungen zur Abfindung des Versorgungsausgleichs ist ohne gesetzliche Grundlage, also vor der Gesetzesänderung 2008, nicht als Sonderausgabe abziehbar.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat bekannt gegeben, welche ausländischen Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden oder dessen Bezug ausschließen.