Die Pauschale für sonstige Auslagen und der Höchstbetrag für zusätzliche Unterrichtskosten durch einen beruflich bedingten Umzug werden 2008 und 2009 mehrfach angehoben.
Das Bundesfinanzministerium hat sich über Zahlungen des Arbeitnehmers für die laufenden Kosten eines Firmen-Pkws oder Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten geäußert.
Selbst bei Einkünften als Arbeitnehmer kann eine Liebhaberei vorliegen, womit Werbungskosten aus dieser Tätigkeit nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können.