Regelmäßige Fahrtkosten für ein Hochschulstudium können nicht mit der Kilometerpauschale, sondern nur mit der Pendlerpauschale steuerlich berücksichtigt werden.
Weil sich der eine Zuschuss auf das Kindergeld auswirkt, der andere aber nicht, hält das Finanzgericht Düsseldorf eine ungleiche Besteuerung für gerechtfertigt.
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.