Das erfreuliche Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Abziehbarkeit von Ausbildungskosten soll nun per Gesetzesänderung wieder ausgehebelt werden.
Das Finanzgericht Nürnberg hält es für verfassungsgemäß, dass die Entfernungspauschale für die Nutzung diverser Verkehrsmittel auf 4.500 Euro im Jahr beschränkt ist.
Das jetzt beschlossene Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält viele kleinere Vereinfachungen im Steuerrecht sowie die Abschaffung der Signaturpflicht für elektronische Rechnungen.
Alle Arbeitnehmer erhalten in diesen Wochen ein Schreiben vom Finanzamt mit ihren Daten für die ab nächstem Jahr gültige elektronsiche Lohnsteuerkarte.
Zieht die Familie bei einem beruflich bedingten Umzug erst später nach, sind die doppelten Mietkosten in der Regel in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.