Weil er das Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten für verfassungswidrig hält, hat der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Ein Arbeitnehmer mit einem eigenen Betrieb kann keine fiktiven Fahrtkosten ansetzen, wenn er seinen Dienstwagen gleichzeitig für betriebliche Fahrten verwendet.
Die ermäßigte Besteuerung bei Zusammenballung von Einkünften setzt voraus, dass das Einkommen im Jahr der Zahlung über dem entgangenen Arbeitslohn liegt.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Frage befasst, wann ein Arbeitsplatz so eingeschränkt nutzbar ist, dass der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers in Frage kommt.