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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Zuschuss auch für Existenzgründung im Ausland

Solange der Existenzgründer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, hat er auch für eine Betriebsgründung im Ausland Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss.

Ein Arbeitsloser, der sich selbstständig macht, kann bei der Bundesagentur für Arbeit den Existenzgründerzuschuss beantragen. Dieser Anspruch besteht auch, wenn die neue Tätigkeit im Ausland stattfindet. Einzige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller weiter seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Mit dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts erhält nun ein arbeitsloser Jurist aus dem Saarland den Zuschuss für seine neue Kanzlei in Luxemburg.