Aktuelle Meldungen
Branchennews
Aufwendungen für die krankheits-, pflege- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof die Unterbringung in einer anerkannten Pflege-WG der Unterbringung in einem Pflegeheim gleichgestellt. Wie bei der Heimunterbringung sind aber die Ausgaben um die Haushaltsersparnis zu kürzen, es sei denn, der Pflegebedürftige behält seinen Haushalt bei.Unterbringung in einer Pflege-WG
Die Kosten für die Unterbringung in einer Pflege-WG stellen eine steuerlich abziehbare außergewöhnliche Belastung dar.