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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Kosten des Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung

Die Vergütung des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Privatinsolvenz sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.

Für den Einzelnen mag ein Insolvenzverfahren ein außergewöhnliches Ereignis sein, aber für den Bundesfinanzhof ist die Überschuldung von Privatpersonen kein gesellschaftliches Randphänomen. Er hat deshalb entschieden, dass die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist.