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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob Verluste aus dem Verkauf von Aktien auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können.

In der Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen allein auf Gewinne aus anderen Aktiengeschäften sieht der Bundesfinanzhof eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Die Regelung behandle Kapitalanleger ohne einen rechtfertigenden Grund unterschiedlich, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräußerung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer Kapitalanlagen erzielt haben. Der Bundesfinanzhof hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen und ihm die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung in ihrer aktuellen Form verfassungswidrig ist.