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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung?

Aufwendungen, die als zumutbare Eigenbelastung gelten und damit keine außergewöhnliche Belastung sind, können beim Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.

Um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden, kann der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen nur bei solchen Leistungen in Anspruch genommen werden, die nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Allerdings sind Ausgaben nicht immer in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung abziehbar, denn bei krankheitsbedingten Kosten ist die zumutbare Eigenbelastung abzuziehen und bei einer Heimunterbringung die Haushaltsersparnis. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass der Steuerbonus für diejenigen Ausgaben gewährt wird, die dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung abziehbar wären, wegen der zumutbaren Belastung aber nicht als solche berücksichtigt worden sind. Anders sieht es bei der Haushaltsersparnis aus, denn in dieser sind nach Überzeugung der Richter keine Aufwendungen enthalten, die einen Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen rechtfertigen würden.