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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Schädliche Pause zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Wird eine weiterführende Ausbildung nicht zum nächstmöglichen Termin begonnen, gilt sie als Zweitausbildung mit entsprechenden Folgen beim Kindergeld.

Setzt ein Kind nach Abschluss einer berufsqualifizierenden Berufsausbildung seine Ausbildung mit einem weiterführenden Berufsziel nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt fort, ist die folgende Fachschulausbildung oder das Aufbaustudium eine Zweitausbildung. In diesem Fall schließt eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden während der Wartezeit auf den Antritt der Folgeausbildung oder während dieser Folgeausbildung nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs den Kindergeldanspruch aus.