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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Werbungskostenüberschuss aus Gesellschafterdarlehen

Der Werbungskostenüberschuss aus einem Gesellschafterdarlehen ist steuerlich nicht abziehbar, wenn der Gesellschafter auf seine Ansprüche weitgehend verzichtet und damit die Gewinnerzielungsabsicht wegfällt.

Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH gegen Besserungsschein auf ein Gesellschafterdarlehen und die Zinsansprüche aus dem Darlehen, fällt auch die Möglichkeit weg, die für die Refinanzierung an die Bank gezahlten Schuldzinsen steuerlich geltend zu machen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich dem Finanzamt angeschlossen, das in diesem Fall von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausging. Die abstrakte Möglichkeit einer Einkünfteerzielung in der Zukunft reicht für eine steuerliche Abziehbarkeit nicht aus.