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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Pensionserhöhung bei vorzeitigem Ausscheiden als Geschäftsführer

Die Erhöhung einer Pensionszusage kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn der Geschäftsführervertrag schon weniger als 10 Jahre nach der Erhöhung aufgelöst wird.

Eine Pensionszusage für den Gesellschafter-Geschäftsführer wird steuerlich nur anerkannt, wenn sie erdienbar ist, wofür mindestens 10 Jahre bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand notwendig sind. Auch bei der Erhöhung einer vorherigen Pensionszusage ist die Erdienbarkeit zu prüfen. Wird der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers nach einer Erhöhung vor Ablauf der 10-Jahres-Frist aufgelöst, führt die spätere Pensionszahlung anteilig zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, soweit sie auf die Erhöhung entfällt. Für das Finanzgericht Münster spielt es dabei keine Rolle, dass der ehemalige Geschäftsführer auch nach der Auflösung des Vertrags weiterhin Tätigkeiten für die Gesellschaft verrichtet hatte. Diese Tätigkeiten standen nach Ansicht des Gerichts mit der Erhöhung der Pensionszusage in keinem angemessenen Verhältnis.