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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Kontrollverfahren beim Kindergeld ab 2016

Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen angewiesen, die Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kindern für das 2016 startende Kontrollverfahren anzufordern.

Ab dem 1. Januar 2016 ist für den Bezug von Kindergeld die Angabe der Steueridentifikationsnummern von Eltern und Kindern gesetzlich vorgeschrieben. Damit sollen ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert werden. Die Familienkassen sind verpflichtet, am Kontrollverfahren teilzunehmen. Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Familienkassen daher nun aufgefordert, jede Gelegenheit zu nutzen, um fehlende Identifikationsnummern bei den Eltern anzufordern und so einen möglichst reibungslosen Start zu gewährleisten.