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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen. Bei zum Nachlass gehörenden Zinsansprüchen ist es nach Überzeugung des Gerichts wegen der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers zulässig, später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer unberücksichtigt zu lassen.Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen
Dass bei der Vererbung von bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Stückzinsansprüchen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer anfällt, ist nicht verfassungswidrig.