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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer

Beim Bundesfinanzhof ist ein neues Musterverfahren zur Abziehbarkeit von Werbungskosten für Kapitalerträge anhängig.

Der Bund der Steuerzahler weist auf ein neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer hin, in dem es um die Abziehbarkeit von Kosten für die Kapitalanlage geht. Seit Einführung der Abgeltungsteuer kann nur noch der Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden. Ob doch auch höhere Werbungskosten geltend gemacht werden können, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden. In jedem Fall kann es nicht Schaden, Steuerbescheide durch einen Einspruch offen zu halten. Das Einspruchsverfahren ruht dann automatisch.