In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof das neue Reisekostenrecht mit seinen teils negativen Folgen für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer bestätigt.
Der Europäische Gerichtshof verlangt von den EU-Staaten, die Arbeitgeber zu einer generellen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer zu verpflichten.
Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der Übergangsbereich, in dem bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer anfallen.