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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Erbengemeinschaft wird zum Schuldner der Umsatzsteuer

Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.

Der Erbe schuldet auch ohne eigene unternehmerische Tätigkeit die Umsatzsteuer für ein von ihm veräußertes Wirtschaftsgut, das er aus einem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen geerbt hat. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz begründet seine Entscheidung damit, dass der Erbe zwar nicht Unternehmer, aber doch Steuerschuldner geworden ist. Die Rechte und Pflichten aus den bestehenden umsatzsteuerlichen Rechtsverhältnissen gehen auf den Erben über. Entsprechend muss sich der Erbe bei der Verwertung des Nachlasses wie sein Rechtsvorgänger als Unternehmer behandeln lassen.