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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Entlastung für gestiegene Energiekosten

Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.

Enorm gestiegene Energiepreise nach Beginn des Ukrainekriegs haben die Regierungskoalition Ende März dazu veranlasst, ein weiteres Entlastungspaket für die Bürger aufzulegen. Darin enthalten ist eine ganze Reihe von Maßnahmen, die vor allem Familien und Geringverdienern helfen sollen. Dazu gehören direkte Zuschüsse und eine auf drei Monate befristete Entlastung bei Mobilitätskosten.

Weil von den Entlastungen die unterschiedlichsten Regelungen und Leistungen betroffen sind, gibt es hier kein einheitliches Entlastungsgesetz. Stattdessen werden für die Umsetzung mehrere verschiedene Gesetzgebungsverfahren bemüht und die Bundesländer mit ins Boot geholt. Ein Teil der steuerlichen Regelungen ist gleich in das Gesetzgebungsverfahren für das Steuerentlastungsgesetz 2022 eingeflossen, mit dem die Regierung die gesetzgeberische Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket angestoßen hat.

Trotzdem hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, alle Maßnahmen noch im Sommer in Kraft treten zu lassen. Die befristete Absenkung der Mobilitätskosten beispielsweise soll von Juni bis August laufen. Hier ist ein Überblick der jetzt beschlossenen Maßnahmen:

  • Energiepreispauschale: Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis bekommen einen einmaligen Zuschuss von 300 Euro brutto zum Gehalt. Der Zuschuss ist jedoch steuerpflichtig, sodass der genaue Auszahlungsbetrag vom individuellen Steuersatz abhängt. Selbstständige erhalten den Zuschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

  • Kinderbonus: Ergänzend zum Kindergeld bekommen Familien für jedes Kind einen Einmalbonus von 100 Euro. Dazu wird das Kindergeld im Juli 2022 entsprechend erhöht und über die Familienkassen ausgezahlt. Der Kinderbonus 2022 ist bei Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wird aber auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

  • Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen wird um nochmals 100 Euro auf dann 200 Euro erhöht.

  • Spritpreise: Befristet für drei Monate wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe in den Monaten Juni bis August auf das europäische Mindestmaß gesenkt. Das entspricht einer Preisreduzierung für Benzin um 30 Cent und für Diesel um 14 Cent pro Liter. Die Absenkung soll voll an die Verbraucher weitergegeben werden.

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Ebenfalls befristet auf drei Monate führt die Koalition ein Monatsticket für 9 Euro pro Monat für den Öffentlichen Personennahverkehr ein. Dazu werden die Regionalisierungsmittel so erhöht, dass die Bundesländer dies organisieren können. Das Ticket startet nach aktueller Planung am 1. Juni und soll dann im Regionalverkehr bundesweit jeweils für einen Kalendermonat gelten.

  • Heizung: Haus- und Wohnungseigentümern soll es leichter gemacht werden, alte Heizungsanlagen auszutauschen. Ab 2024 soll jede neue eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.