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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Schwimmkurs ist kein umsatzsteuerfreier Schulunterricht

Die Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht ist eng auszulegen, weswegen Schwimmkurse nicht von der Steuerbefreiung umfasst werden.

Auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs hin hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der von einer Schwimmschule erteilte Schwimmunterricht kein umsatzsteuerbefreiter Schulunterricht im Sinn der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist. Zwar verfolge der Schwimmunterricht ein wichtiges und im Allgemeininteresse liegendes Ziel, aber die Steuerbefreiung sei eng auszulegen urteilte das Gericht. Der Schwimmunterricht diene nicht der Vermittlung eines breiten Spektrums von Kenntnissen und Fähigkeiten.