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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Abzug von Haftungsschulden bei einer Organgesellschaft

Eine Organgesellschaft, die vom Finanzamt für die Körperschaftsteuer des Organträgers in Haftung genommen wird, leistet damit eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Wenn das Finanzamt eine Organgesellschaft für die Körperschaftsteuerschulden des Organträgers in Haftung nehmen will, fallen die von der Organgesellschaft getragenen Beträge nicht unter das Abzugsverbot für die Körperschaftsteuer. Stattdessen sind die Zahlungen nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs eine verdeckte Gewinnausschüttung. So oder so sind die Zahlungen der Organgesellschaft also nicht steuermindernd abziehbar.