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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit

Der Europäische Gerichtshof legt den Unterrichtsbegriff eng aus, womit Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.

Mehrere Finanzgerichte hatten Fahrunterricht als umsatzsteuerfreien Unterricht eines Privatlehrers bewertet. Diese Auslegung des EU-Mehrwertsteuersystems ist bei der Finanzverwaltung auf wenig Gegenliebe gestoßen und nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verworfen worden. Der EuGH legt in seiner Entscheidung den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in der Mehrwertsteuerrichtlinie sehr eng aus, womit auch die Steuerbefreiung anderer Fortbildungsangebote auf der Kippe steht. Eine exakte Abgrenzung sind die Richter allerdings schuldig geblieben. Erst künftige Urteile deutscher Finanzgerichte können in dieser Hinsicht mehr Klarheit schaffen.