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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Steuerschuldnerschaft von Reiseveranstaltern

Ein Reiseveranstalter kann sich für aus dem EU-Ausland bezogene Reisevorleistungen auf das günstigere EU-Recht berufen.

Ein inländischer Reiseveranstalter kann sich für von ihm bezogene Reisevorleistungen eines in einem anderen EU-Staat ansässigen Unternehmers, für die er als Leistungsempfänger die Steuer schuldet, unmittelbar auf die unionsrechtlichen Bestimmungen über die Margenbesteuerung berufen. Das hat nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Folge, dass der Reiseveranstalter entgegen dem nationalen Recht keine Steuer für die erbrachten Leistungen schuldet, weil diese danach im Inland nicht steuerbar sind.