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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Anschluss an Abwasserentsorgung ist keine Handwerkerleistung

Maßnahmen zum Anschluss an die Abwasserentsorgung auf öffentlichem Grund sind nicht als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Anders als der Haus- oder Grundstücksanschluss zählt das öffentliche Wassernetz nicht mehr zum Haushalt des Steuerzahlers. Daher fehlt der räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt, wenn der Abwasserzweckverband für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes einen Baukostenzuschuss erhebt. Im Gegensatz zum Finanzgericht Sachsen ließ der Bundesfinanzhof daher keine anteilige steuerliche Berücksichtigung des Zuschusses als Handwerkerleistung zu. Begünstigt wäre nur der Anschluss des Hauses ans öffentliche Versorgungsnetz, nicht aber eine Maßnahme am öffentlichen Sammelnetz außerhalb des Grundstücks.