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Während über die Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung nach dem Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft weiter gestritten wird, hat sich das Finanzministerium Schleswig-Holstein zur Ausnahmeregelung für Übertragungen von Gesellschaftsanteilen innerhalb eines Konzerns geäußert. Die Verlustabzugsbeschränkung greift demnach nicht nach dem Beteiligungserwerb durch eine Erwerbergruppe, wenn die Voraussetzungen der Konzernklausel für jeden einzelnen Erwerber erfüllt sind.Verlustabzug nach Beteiligungserwerb durch eine Erwerbergruppe
Erfüllen alle Erwerber aus einer Erwerbergruppe die Voraussetzungen der Konzernklausel, gilt ebenfalls eine Ausnahme von der Verlustabzugsbeschränkung nach der Übertragung von Gesellschaftsanteilen.