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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Erbschaftsteuerbegünstigung bei einer Vermietungsgesellschaft

Unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen gelten diese bei einer Vermietungsgesellschaft nur im Ausnahmefall als steuerbegünstigtes Betriebsvermögen.

Die von einer Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte vermieteten Wohnungen sind nur dann als Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer begünstigt, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung auch Zusatzleistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Diese Zusatzleistungen müssen der Vermietung einen primär gewerblichen Charakter verleihen. Dass sich die Wohnungen im Betriebsvermögen der Gesellschaft befinden, genügt laut dem Bundesfinanzhof nicht für die Begünstigung. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen.