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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Zeitgleiche gesetzliche und private Krankenversicherung

Wenn für den gleichen Zeitraum eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung besteht, sind die Beiträge zur Basisabsicherung in der privaten Krankenversicherung nicht als Sonderausgaben abziehbar.

Wenn für einen Zeitraum Beiträge für eine Basisabsicherung in der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung gezahlt werden, sind die zusätzlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht als Sonderausgaben abziehbar. Zwar stimmt das Finanzgericht Köln der Klägerin zu, dass das Gesetz keine Einschränkung für eine doppelte Absicherung vorsieht, sondern nur für eine Absicherung über der Basisabsicherung. Die Richter meinen allerdings, dass der Kontext der gesetzlichen Regelung für ein Abzugsverbot spricht.