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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Vertrauensschutz nach Einigung im Verfahren beim Finanzgericht

Lässt sich das Finanzamt im Verfahren beim Finanzgericht auf eine gütliche Einigung ein, darf es nicht später einen inhaltsgleichen Steuerbescheid mit anderer rechtlicher Begründung erlassen.

Ein Streit mit dem Finanzamt beim Finanzgericht kann auch durch eine Einigung beider Seiten beigelegt werden. Wenn das Finanzamt nach einer solchen Einigung den angefochtenen Steuerbescheid zwar wie vereinbart aufhebt, anschließend aber einen inhaltsgleichen Steuerbescheid erlässt, der nur rechtlich anders begründet wird, verstößt es gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Der Bundesfinanzhof hat daher den zweiten Steuerbescheid kassiert und dem Kläger ein Recht auf Vertrauensschutz gewährt.