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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Steuersatz auf Fotobücher

Fotobücher sind umsatzsteuerlich keine Bücher und unterliegen damit dem normalen Steuersatz von 19 %.

Fotobücher, die vom Kunden selbst zusammengestellt werden und nicht zur allgemeinen Verbreitung über den Buchhandel bestimmt sind, sind bei der Umsatzsteuer nicht als Schriftwerk begünstigt. In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen. Für Lieferungen und Erwerbe vor dem 1. Januar 2017 wird es allerdings nicht beanstandet, wenn der Produzent den ermäßigten Steuersatz anwendet.