Aktuelle Meldungen

Branchennews

Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen

Das Bundesfinanzministerium hat die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis Ende 2017 verlängert, weil ohnehin eine Reform der Investmentbesteuerung vorgesehen ist.

Im Vorgriff auf die mit dem Investmentsteuerreformgesetz geplante Gesetzesänderung für die Besteuerung von Investmentfonds hat das Bundesfinanzministerium per Verwaltungsanweisung die Übergangsfrist für ausländische Investmentvermögen bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Ohne diese Verlängerung hätten die Fonds ab dem 23. Juli 2016 aufgrund des AIFM-Anpassungsgesetzes mit der Umstrukturierung ihrer Anlagebedingungen und ihres Vermögensbestands beginnen müssen, was aber durch die im Investmentsteuerreformgesetz vorgesehenen Änderungen ab 2018 wieder hinfällig gewesen wäre.