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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Versorgungsfreibeträge für Erbschaftsteuer verletzen EU-Recht

Die EU-Kommission hat Deutschland zu einer Änderung bei der Erbschaftsteuer aufgefordert, weil die Einschränkungen beim Versorgungsfreibetrag nach ihrer Ansicht EU-Recht verletzen.

Der Ehe- oder Lebenspartner des Erblassers hat Anspruch auf einen besonderen Versorgungsfreibetrag. Dieser Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn der Erbe, der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren, nicht aber, wenn nur Vermögenswerte in Deutschland vererbt werden. An dieser Einschränkung stört sich die EU-Kommission und hat daher Deutschland zu einer entsprechenden Gesetzesänderung aufgefordert.