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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

Für ein Insolvenzverfahren, das neben privaten auch betriebliche Verbindlichkeiten umfasst, ist ein anteiliger Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters möglich.

Umfasst ein Insolvenzverfahren sowohl Verbindlichkeiten des vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmens als auch privater Verbindlichkeiten des Unternehmers, ist der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt. Damit hat der Bundesfinanzhof dem Finanzamt Recht gegeben, das den vom Insolvenzverwalter für den Unternehmer geltend gemachten Vorsteuerabzug anteilig gekürzt hatte.