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Mai 22, 2023 / News

Europa fördert Sachsen

Wir werden für folgende Weiterbildungsprojekte vom ESF im Rahmen des Programms Weiterbildungsscheck betrieblich gefördert: Teilnahme an der...



Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern

Eine Verfügung der Finanzverwaltung erklärt die umsatzsteuerliche Behandlung der verschiedenen Vertragsformen für die Überlassung von Flüchtlingsunterkünften an die öffentliche Hand.

Angesichts der steigenden Zahl an Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietet die öffentliche Hand vermehrt Unterkünfte an oder schaltet Privatunternehmen in die Beherbergung der Asylbewerber ein. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich nun ausführlich zu den verschiedenen Sachverhaltsgestaltungen und deren umsatzsteuerrechtlicher Behandlung geäußert. Danach sind neben dem Vertragsinhalt auch außervertragliche Umstände entscheidend. Die Bezeichnung der Verträge als Miet-, Beherbergungs-, Belegungs- oder Rahmenverträge ist regelmäßig nicht ausschlaggebend.